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Legal Compliance

Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien im laufenden Betrieb

Für Bauherren und Gewerbetreibende gibt es von Gesetzgeberseite entsprechende Regelungen wie: 

  • Gewerbeordnung
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Bauordnung
  • Brandschutzrichtlinien, etc.

Diese Regelungen verpflichten zu diversen Maßnahmen und sind laufenden Änderungen unterworfen. Zudem sind Bescheidauflagen von Zu-, Um- und Neubauten zu erfüllen.

Beispielsweise ist seit Oktober 2014 in der Wiener Bauordnung § 128a die Erstellung eines Bauwerksbuches durch einen Ziviltechniker unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtend.
 

Die Pörner Bautechnik evaluiert den aktuellen Behördenkonsens und zeigt gemäß der geltenden Gesetzgebung ggf. vorhandene Defizite auf. In weiterer Folge kann gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Maßnahmenplan erstellt werden. Dieser weist sowohl erforderliche einmalige als auch wiederkehrende Aktivitäten und Nachrüstverpflichtungen aus. 
 

Ebenso ist die Pörner Bautechnik, durch die im Haus vorhandene Ziviltechnikerbefugnis, in der Lage, für den Auftraggeber alle erforderlichen Behördendokumente zu erstellen und zur Einreichung zu bringen.